Gebrauchshundesport (IGP)

Der Gebrauchshundesport wird in 3 Disziplinen aufgeteilt:

 

1. Fährtenarbeit - Abteilung A

2. Gehorsam - Abteilung B

3. Schutzdienst - Abteilung C

 

1. Fährtenarbeit (Abteilung A): 

Bei der Fährtenarbeit gilt es, 400 bis 800 Schritte lange Fährten zu verfolgen und bis zu drei Gegenstände zu erkennen und anzuzeigen/zu verweisen.

Somit wird unter Beachtung von Bodenbeschaffenheit, Witterung und Windrichtung die Leistungs-und Konzentrationsfähigkeit des Geruchsorgans des Hundes geschult.

 

2. Gehorsam (Abteilung B):

In verschiedenen Übungen soll der Hund zeigen, dass er freudig, exakt, schnell und aufmerksam die Hörzeichen des Hundeführers ausführt. Das umfasst Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz-, Platz- und Stehkommandos aus der Bewegung sowie Apportierübungen.

Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist Erweiterung der Begleithundeausbildung und wird von der Schutzhundeprüfung (VPG, IGP) Stufe 1 bis zur Stufe 3 immer anspruchsvoller. Es wird Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit aber auch Sozialverhalten vom Hund gefordert.

 

3. Schutzdienst (Abteilung C):

Bei der Ausbildung im Schutzdienst werden verschiedene Triebe des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. In erster Linie sind das Gehorsam, Nervenstärke und Selbstbeherrschung in Belastungssituationen.

Es beginnt mit dem Aufspüren des Scheintäters (Helfer). Danach folgen Situationen, in denen das Verhindern von Fluchtversuchen, das Bewachen oder das Verhindern eines Überfalls geübt wird. Ganz entscheidend für diese Arbeit mit dem Hund ist die Disziplin des Hundeführers und das Verhalten des Hundes. 

 

Den Imagefilm des swhv zum IGP findet ihr hier: